Rechtliche Aspekte und Einhaltung von Vorschriften
Unser engagiertes Team ist für Sie da, um Ihnen zu helfen und Antworten zu geben.
Lizenzvereinbarung Für Den Mes-dienst Von Lookout
Überarbeitungsdatum: 08.12.2023
Die vorliegende lizenzvereinbarung für den mes-dienst von lookout (die „vereinbarung) regelt den kauf, den zugriff und die nutzung der mes-dienste durch den kunden, der in einer bestellung genannt ist (nachstehend der „kunde“ oder „sie“ oder „ihr/e“). Um einen mes-dienst zu nutzen oder die vorteile eines mes-dienstes zu erhalten, müssen sie den jeweiligen dienst über eine bestellung kaufen. Wenn lookout zukünftig neue mes-dienste einführt, unterliegen diese dienste der vorliegenden vereinbarung.
Lesen sie sich die bedingungen dieser vereinbarung sorgfältig durch. Wenn sie während des vorgangs der installation, des herunterladens eines diensts, des zugriffs auf einen dienst oder der bereitstellung eines diensts auf diese seite gelangt sind, stimmen sie durch die fortsetzung der installation, des herunterladens, des zugriffs, der bereitstellung oder der nutzung des produkts zu, an die bedingungen dieser vereinbarung gebunden zu sein. Wenn sie dem vorstehenden nicht uneingeschränkt zustimmen, müssen sie die installation, das herunterladen, den zugriff oder die nutzung beenden. Durch das akzeptieren dieser vereinbarung versichern und bestätigen sie, dass sie die vereinbarung für den kunden gelesen haben und dass sie befugt sind, diese vereinbarung für den kunden zu akzeptieren.
Die vorliegende vereinbarung kann von zeit zu zeit aktualisiert werden, und die aktuelle fassung wird auf lookout.Com/legal veröffentlicht. Ihre fortgesetzte nutzung der mes-dienste nach veröffentlichung einer überarbeiteten vereinbarung stellt ihre annahme dieser bedingungen dar.
1. Begriffsbestimmungen
„Administrator“ bezeichnet eine Person, der vom Kunden Zugriff auf ein Konto mit der Befugnis gewährt wird, die Verwaltungskonsole für die Erstellung und Verwaltung von Endanwenderkonten im Zusammenhang mit dem Kunden zu nutzen.
„Verwaltungskonsole“ ist die Funktionalität zur Verwaltung von Endanwenderzugriff, Sicherheit und weiteren Verwaltungsfunktionen für Konten im Zusammenhang mit dem für den Kunden erbrachten MES-Dienst.
„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jede gegenwärtige oder zukünftige juristische Person, die von einer Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.
„Kundendaten“ sind Daten oder Informationen, die vom Kunden stammen und die der Kunde an Lookout übergibt, einschließlich elektronischer Informationen, die von Endanwendergeräten übertragen und von Lookout im Zusammenhang mit der Bereitstellung der MES-Dienste erfasst und verarbeitet werden.
„Gerät“ ist jedes mobile Gerät eines Endanwenders und/oder jedes andere elektronische oder autorisierte Endpunktgerät, das mit dem Konto des Kunden verbunden ist.
„Dokumentation“ bezeichnet die schriftlichen Materialien und Nutzungsrichtlinien für die jeweiligen MES-Dienste, wie von Zeit zu Zeit durch Lookout aktualisiert.
„Endanwender“ oder „Anwender“ sind, einzeln oder gemeinsam, jegliche Personen, die vom Kunden oder Administrator autorisiert werden, die MES-Dienste auf ihrem Gerät zu nutzen.
„Geistiges Eigentum von Lookout“ bezeichnet alle urheberrechtlich geschützten Materialien von Lookout, einschließlich unter anderem die Dokumentation, die vertraulichen Informationen von Lookout, die Software und/oder andere von Lookout bei der Ausführung der MES-Dienste verwendete Software, die Prozesse und Methoden von Lookout sowie sämtliche Vorlagen und/oder Formulare von Lookout, einschließlich Vorlagen und Formulare für Berichte und Präsentationen.
„MES-Dienste“ bezeichnet die Cloud-basierten Abonnement-Anwendungs- und -Plattformdienste, die von Lookout während der Abonnementlaufzeit für die in der Bestellung (beziehungsweise den zugehörigen Kaufaufträgen, Pflichtenheften oder Ergänzungen, die jeweils in diese Vereinbarung aufgenommen sind) angegebenen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung angebotenen, urheberrechtlich geschützten, gewerblichen, seriengefertigten Softwareprodukte von Lookout sowie alle Hilfsmittel, Erweiterungen, Plug-ins und Add-ons in jedem Format, einschließlich aller Verbesserungen, Änderungen, Ableitungen, Patches, Updates und Upgrades dafür, die Lookout für den Kunden bereitstellt oder die in Verbindung mit dieser Vereinbarung entwickelt werden.
„Bestellung“ bezeichnet ein schriftliches Bestellformular/Verkaufsangebot, einen Bestellauftrag oder ein ähnliches Dokument für MES-Dienste und -Supportdienste (ggf.), das an Lookout und/oder einen Partner gemäß der vorliegenden Vereinbarung übermittelt und von Lookout und/oder einem Partner genehmigt wird. Eine solche Bestellung kann gelegentlich in gegenseitigem Einvernehmen und bei schriftlicher Unterzeichnung durch beide Parteien geändert werden kann.
„Partner“ bezeichnet den von Lookout zugelassenen Partner, der von Lookout für den Wiederverkauf eines Abonnements für die MES-Dienste autorisiert ist oder in anderer Weise solche MES-Dienste für Endanwenderkunden bereitstellt.
„Dienstgebühren“ bezeichnet die auf einer Bestellung für ein Abonnement für MES-Dienste und anwendbare Supportdienste vereinbarten Gebühren.
„Service-Level-Vereinbarung“ oder „SLA“ sind die Standard-Service-Level-Bestimmungen, die auf https://www.lookout.com/documents/legal/mes-sla.pdf einsehbar sind, und die die Service-Level für MES-Dienste beschreiben.
„Software“ bezeichnet die urheberrechtlich geschützte Software (einschließlich Revisionen, Verbesserungen und Wartungs-Releases) von Lookout, die einem Administrator oder Anwender die Verwendung einer bestimmten Funktion in Verbindung mit den Eigenschaften des MES-Diensts ermöglicht und die von Lookout entweder für die Installation auf dem Gerät eines Kunden oder eines Anwenders bereitgestellt wird oder auf welche die Administratoren oder Anwender anderweitig Zugriff von der Software, der Hardware oder anderen Geräten des Kunden oder Anwenders haben.
„Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den in der Bestellung angegebenen Zeitraum.
„Supportdienste“ bezeichnet die Support- und Wartungsdienste, die im Anhang zu Support und Wartung des MES-Diensts beschrieben sind, der unter https://www.lookout.com/documents/legal/mes-service-support.pdf einsehbar ist.
2. Die Mes-dienste
2.1 Bereitstellung der MES-Dienste; Zugriffsrecht. Die MES-Dienste werden als Abonnements erworben und nur während der Abonnementlaufzeit für die auf einer oder mehr Bestellungen beschriebenen MES-Dienste verfügbar gemacht. Vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Dienstgebühren gewährt Lookout dem Kunden ein nicht exklusives, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht, während der jeweiligen Abonnementlaufzeit ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden auf die MES-Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen. Dem Kunden werden keine anderen Rechte, weder ausdrücklich oder impliziert, als die ausdrücklich hierin dargelegten Rechte gewährt.
2.2 Zunahme der Nutzung. Während der Abonnementlaufzeit arbeiten der Kunde und Lookout in gutem Glauben bei der Feststellung zusammen, ob die Zahl der tatsächlichen Anwender die Zahl der auf einer Bestellung angegebenen zulässigen Anwender übersteigt. Der Kunde stellt die von Lookout angemessenerweise für diese Zwecke angeforderten Informationen und eine schriftliche Bestätigung der Zahl der Anwender bereit, wenn er von Lookout im Zusammenhang mit Überprüfungen der Nutzung dazu aufgefordert wird. Wenn der Kunde darüber benachrichtigt wird, dass die Zahl der tatsächlichen Anwender die Zahl der erworbenen Abonnements übersteigt, erwirbt der Kunde innerhalb von dreißig (30) Tagen entweder zusätzliche Mengen an Abonnements, die für alle Anwender ausreichen, oder beendet sofort die MES-Dienste für alle Anwender, deren Zahl die erworbene Menge übersteigt.
2.3 Lizenzbeschränkungen. Dem Kunden ist es untersagt: (i) die MES-Dienste oder das geistige Eigentum von Lookout unterzulizenzieren, zu verkaufen, zu übertragen, abzutreten, zu vertreiben oder anderweitig kommerziell zu nutzen; (ii) die MES-Dienste zu kopieren oder abgeleitete Werke auf der Basis der MES-Dienste zu erstellen; (iii) die MES-Dienste zurückzuentwickeln; (iv) auf die MES-Dienste zugreifen, um ein Konkurrenzprodukt oder einen Konkurrenzdienst zu erstellen, Features, Funktionen oder Grafiken der MES-Dienste zu kopieren oder zu versuchen, unbefugten Zugriff auf die MES-Dienste zu erlangen; (v) die MES-Dienste oder geistiges Eigentum von Lookout für andere Personen als die Endanwender bereitzustellen, solchen Personen gegenüber offenzulegen oder die Nutzung der MES-Dienste oder des geistigen Eigentums von Lookout anderen Personen als den Endanwendern zu erlauben; (vi) auf die MES-Dienste in einer Weise zuzugreifen, mit der das Anfallen von Gebühren oder das Verbergen einer Nutzung, die über die Nutzungsgrenzen oder -quoten hinausgeht, beabsichtigt wird; (vii) den Transfer, die Übertragung, den Export oder Reexport eines MES-Diensts (oder eines Teils davon) oder irgendwelcher technischer Daten von Lookout zu erlauben; (viii) Benchmark-Tests (z. B. Geschwindigkeit, Akkunutzung, Datennutzung oder Erfassungsbereich) ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Lookout durchzuführen (sämtliche Ergebnisse solcher genehmigten Benchmark-Tests gelten als vertrauliche Informationen von Lookout); (ix) auf die MES-Dienste für Testzwecke oder Zwecke der Wettbewerbsanalyse (einschließlich der Verifizierung einer Reihe bekannter Ergebnisse) zuzugreifen oder testbezogene Informationen über die MES-Dienste (die vertrauliche Informationen von Lookout darstellen) öffentlich zu verbreiten; (x) die MES-Dienste, deren Server oder irgendwelche kommerziellen Netzwerke zu hacken oder zu stören; (xi) die MES-Dienste oder irgendwelche in den MES-Diensten enthaltenen Technologien, Features oder Vorkehrungen zu umgehen oder zu deaktivieren; oder (xii) die MES-Dienste in einer Art und Weise zu nutzen, die gemäß geltendem Recht verboten ist oder die dazu führen würde, dass eine der Parteien gegen geltendes Recht oder die vorliegende Vereinbarung verstößt.
2.4 Einlizenzierte Materialien und Open-Source. Die MES-Dienste können Software, Dienste oder andere Technologie enthalten oder mit diesen arbeiten, die nicht Eigentum vom Lookout sind, aber die an Lookout von einem Dritten lizenziert wurden und für den vollständigen Betrieb der MES-Dienste erforderlich sein können („einlizenzierte Materialien“) oder die im Rahmen von Open-Source-Lizenzen oder freien Softwarelizenzen verfügbar sind. Für die einlizenzierten Materialien können zusätzliche Bestimmungen gelten, die unter https://www.lookout.com/legal/lookout-toc-in-licensed-materials eingesehen werden können oder dem Kunden anderweitig verfügbar gemacht werden. Solche Bestimmungen sind durch Bezugnahme hierin aufgenommen. Insoweit Lookout Open-Source-Software in den MES-Diensten nutzt, hindern die Bestimmungen und Einschränkungen in der vorliegenden Vereinbarung den Kunden nicht daran bzw. schränken ihn nicht dabei ein, zusätzliche oder andere Rechte in Bezug auf solche Open-Source-Software gemäß den geltenden Open-Source-Lizenzen auszuüben.
3. Zahlung
Sofern nicht anders schriftlich von den Parteien vereinbart, werden die Dienstgebühren und Zahlungsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Partner und/oder Lookout vereinbart und dokumentiert.
4. Richtlinien Und Verantwortlichkeiten Des Kunden.
Dem Kunden ist bewusst und er willigt darin ein, dass (i) der Kunde alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Verbindung mit der Nutzung der MES-Dienste einhält; (ii) der Kunde allein für sämtliche Aktivitäten der User und die Einhaltung der vorliegenden Vereinbarung durch die Endanwender verantwortlich ist; (iii) der Kunde für die Wahrung der Vertraulichkeit der Zugriffsdaten, wie Benutzer-Kennungen, Konten, Passwörter und Geräte, verantwortlich ist; (iv) der Kunde Lookout unverzüglich über jede unbefugte Nutzung der bzw. jeden unbefugten Zugriff auf die MES-Dienste, Konten, Zugriffsdaten oder eine andere bekannte oder vermeintliche Sicherheitsverletzung in Kenntnis setzen wird; und (v) der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit der Kundendaten trägt.
5. Kundendaten
Der Kunde gewährt Lookout eine weltweite, befristete Lizenz für das Hosten, Kopieren, Übermitteln und Anzeigen von Kundendaten und anderen Daten, die der Kunde Lookout übermittelt, damit Lookout die MES-Dienste gemäß dieser Vereinbarung bereitstellen kann. Darüber hinaus gewährt der Kunde Lookout ein unbefristetes, unwiderrufliches Zugriffsrecht und ein ebensolches Recht zur Pflege, Nutzung und Offenlegung anonymisierter oder kumulierter Daten zu beliebigen Zwecken.
6. Feedback
Lookout ist berechtigt, alle Anregungen, Ideen, Verbesserungsvorschläge, Empfehlungen, jegliches Feedback oder andere, vom Kunden in Bezug auf die MES-Dienste bereitgestellte Informationen uneingeschränkt und ohne Verpflichtung gegenüber dem Kunden zu nutzen oder darauf zu reagieren (zusammenfassend „Feedback“).
7. Nicht Von Lookout Bereitgestellte Anwendungen Und Dienste.
Lookout benötigt unter Umständen Zugriff auf bestimmte Drittanwendungen, -dienste oder -produkte, die der Kunde zur Verwendung im Zusammenhang mit dem MES-Dienst lizenziert hat. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass er das Recht hat, Lookout den Zugriff zu gewähren, wie dieser zur Bereitstellung der MES-Dienste gemäß diesem Vertrag erforderlich ist.
8. Richtlinien Und Verantwortlichkeiten Des Administrators
8.1 Administratoren sind für Folgendes verantwortlich: die Verwaltung des Abonnements der MES-Dienste des Kunden, der zugehörigen Kontodetails des Kunden und des Zugriffs auf Endanwendergeräte und -konten (einschließlich anderer Administratorkonten) über die Verwaltungskonsole. Außerdem obliegt ihnen die Einhaltung dieser Vereinbarung und der geltenden Rechtsvorschriften. Administratoren sind für Folgendes verantwortlich: (i) die Geheimhaltung von Passwörtern und Administratorkonten, (ii) die Verwaltung des Zugriffs auf Administratorkonten; und (iii) eine mit dieser Vereinbarung konforme Nutzung der MES-Dienste durch die Administratoren.
8.2 Die MES-Dienste sind so gestaltet, dass sie dem Kunden und dessen Administratoren die Möglichkeit geben, die MES-Dienste und die Geräte selbst zu verwalten. Für die Verwaltung der Geräte ist nicht Lookout, sondern der Kunde zuständig. Lookout haftet nicht für Forderungen, die sich aus dem Hinzufügen, Entfernen oder anderweitigen Verwalten der Geräte gemäß den Anweisungen des Kunden ergeben.
8.3 Der Kunde und die Endanwender akzeptieren, dass die Administratoren der MES-Dienste Zugriff auf Kundendaten, z. B. Informationen über Schadsoftware, und sonstige relevante Informationen auf den Endanwendergeräten haben. Durch die Nutzung der MES-Dienste erklären sich alle Parteien damit einverstanden, dass Lookout in keiner Weise für den Zugriff auf und die potenzielle Nutzung von Informationen haftet, in deren Besitz Administratoren über den MES-Dienste gelangen.
9. Richtlinien Und Verantwortlichkeiten Von Lookout
9.1 Kundendatensicherheit. Während der Abonnementlaufzeit hält Lookout angemessene administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen aufrecht, die auf den Schutz der von Lookout gespeicherten Kundendaten vor unbefugtem Zugriff bzw. unbefugter Verwendung oder Preisgabe ausgelegt sind. Um die Vertraulichkeit von Kundendaten zu schützen, verwendet Lookout branchenübliche Kontrollen, einschließlich physischer Zugangskontrollen, Verschlüsselung, Internet-Firewalls, Eindringungserkennung und Netzwerk-Überwachung. Auf Anfrage stellt Lookout zusätzliche Informationen in Bezug auf die Datenschutzrichtlinien und -verfahren von Lookout bereit. Wenn die Nutzung des MES-Diensts durch den Kunden es für Lookout erforderlich macht, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die in den Anwendungsbereich: (a) der Verordnung (EU) 2016/679 („DSGVO“); (b) der DSGVO, die durch Section 3 des UK European Union (Withdrawal) Act 2018 im Recht des Vereinigten Königreichs verankert wurde, und des UK Data Protection Act 2018 (zusammen „Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs“); (c) des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 2020 und dessen Ausführungsanordnung („Schweizer Datenschutzgesetz“) oder andere einschlägiger US-Datenschutzgesetze fallen, die anwendbar sein können, gilt der Nachtrag zur Datenverarbeitung (Data Processing Addendum, „DPA“) unter https://www.lookout.com/documents/legal/lookout-dpa.pdf. Der Nachtrag zur Datenverarbeitung (DPA) ist durch Bezugnahme Teil der vorliegenden Vereinbarung. Bei widersprüchlichen Bestimmungen im DPA und in dieser Vereinbarung in Bezug auf Kundendaten hat der DPA im Rahmen eines solchen Konflikts Vorrang.
9.2 Änderungen an den Diensten. Während der Abonnementlaufzeit kann es vorkommen, dass Lookout die MES-Dienste ändert oder verbessert. Für die Nutzung neuer zu den MES-Diensten hinzugefügter Features und Funktionalitäten durch den Kunden können zusätzliche oder andere speziell auf besagte neue Features und Funktionalitäten bezogene Bedingungen gelten. Lookout kann Funktionalitäten aus den MES-Diensten jederzeit und ohne vorherige Ankündigung abändern oder entfernen. Lookout bemüht sich jedoch, den Kunden im Voraus zu benachrichtigen, wenn Lookout Änderungen an den MES-Diensten vornimmt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung in der Funktionalität ergibt. Sollten sich diese wesentlichen Veränderungen für den Kunden nachteilig auswirken, so hat der Kunde das Recht, Bestellungen ohne weitere Verpflichtung binnen 30 Tagen ab den wesentlichen Veränderungen zu stornieren, und Lookout erstattet dem Kunden anteilig alle vorausgezahlten Gebühren im Zusammenhang mit den gekündigten MES-Diensten, für die kein vergleichbarer Ersatz bereitgestellt wurde. Falls der Kunde Anspruch auf Erstattung im Sinne dieser Vereinbarung hat und die MES-Dienste vom Kunden über einen Partner gekauft wurden, erstattet Lookout, sofern nichts anderes angegeben ist, dem Partner alle etwaigen Gebühren; die Erstattung der entsprechenden Beträge an den Kunden obliegt dann allein dem Partner. Der Kunde akzeptiert allerdings, dass seine Bestellung weder von der Bereitstellung zukünftiger Features oder Funktionalitäten noch von mündlich oder schriftlich erfolgten öffentlichen Kommentaren seitens Lookout hinsichtlich zukünftiger Features oder Funktionalitäten abhängt.
10. Eigentumsrechte
10.1 Rechte am geistigem Eigentum. Lookout besitzt alle Rechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, an den MES-Diensten, am geistigen Eigentum von Lookout sowie an den von Lookout übermittelten Befragungen sowie jeglichen zugehörigen Vorschlägen, Erweiterungsanfragen und Feedback. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung (einschließlich der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aller hierin vereinbarten Lookout-Gebühren bei Fälligkeit) erkennt der Kunde an, dass der Name und das Logo von Lookout sowie die Produktnamen im Zusammenhang mit dem MES-Dienst Marken von Lookout oder seinen Lizenzgebern sind. Vorbehaltlich der folgenden Ausführungen wird für diese Kennzeichen keine Lizenz gewährt.
10.2 Eigentum an Kontoinformationen und Daten. Gemäß der Vereinbarung zwischen Lookout und dem Kunden sind alle Kundendaten Eigentum des Kunden. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass Daten, die keine Identifizierung des Kunden zulassen, von Lookout über den MES-Dienst für interne Zwecke erfasst werden können, um Qualität und Leistung zu verbessern und zugehörige Berichte zu erstellen. Lookout kann diese de-identifizierten Daten für die folgenden eingeschränkten Zwecke verwenden: Analysen zu Cyber-Bedrohungen, Untersuchungen, Erstellung von Untersuchungsberichten, Verbesserung der Produkte von Lookout und Benchmark-Analysen und -Studien. Diese können durch Lookout bereitgestellt werden. Alle Daten, die für die Durchführung von Benchmark-Analysen oder -Studien verwendet werden, werden nur in aggregierter Form bereitgestellt und identifizieren den Kunden oder einen Endanwender nicht individuell. Die Identität des Kunden wird nicht mit Daten verknüpft, die Dritten infolge von Benchmark-Analysen oder -Studien bereitgestellt werden.
11. Geheimhaltung
Jede Partei verpflichtet sich, keine zwischen den Parteien ausgetauschten Informationen gegenüber Dritten preiszugeben, sofern diese Informationen: (i) zum Zeitpunkt der Preisgabe durch die preisgebende Partei eindeutig als vertraulich gekennzeichnet waren oder (ii) bei mündlicher Preisgabe zum Zeitpunkt der Preisgabe als vertraulich bezeichnet sowie schriftlich zusammengefasst und an die empfangende Partei übermittelt wurden („vertrauliche Informationen“). Jede Partei erklärt sich einverstanden damit, dass sie das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden hat, das sie auch zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art verwendet, jedoch in keinem Fall ein weniger als angemessenes Maß an Sorgfalt, um das Geheimnis vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei zu schützen und die Preisgabe dieser Informationen zu verhindern, damit diese Informationen nicht öffentlich zugänglich werden oder in den Besitz von Personen gelangen, die zum Besitz dieser Informationen gemäß dieser Vereinbarung nicht befugt sind. Die Geheimhaltungspflicht in diesem Abschnitt gilt nicht für Informationen, die (a) sich rechtmäßig bereits vor Empfang durch die preisgebende Partei im Besitz der Empfängerpartei befanden; (b) die ohne Verschulden der Empfängerpartei öffentlich zugänglich sind oder werden; oder (c) die von der Empfängerpartei unabhängig entwickelt oder entdeckt wurden, ohne dass hierbei vertrauliche Informationen von der preisgebenden Partei genutzt wurden. Des Weiteren dürfen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei preisgegeben werden, soweit eine Partei feststellt, dass diese Preisgabe durch die jeweilige Partei zur Einhaltung geltenden Rechts, einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Aufforderung einer Regierungsbehörde notwendig ist. In diesem Fall muss die jeweilige Partei jedoch zuerst die jeweils andere Partei über die vorgeschriebene Preisgabe in Kenntnis setzen, außer wenn besagte Benachrichtigung verboten ist. Der Kunde verpflichtet sich, Lookout über jeglichen tatsächlichen oder mutmaßlichen Missbrauch und über jegliche tatsächliche oder mutmaßliche unbefugte Preisgabe vertraulicher Informationen von Lookout unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde ist verantwortlich und haftet für Verstöße gegen diesen Abschnitt und für Preisgaben oder Missbrauch von vertraulichen Informationen durch Mitarbeiter oder Bevollmächtigte des Kunden (oder durch andere natürliche oder juristische Personen, denen gegenüber der Kunde gemäß diesem Abschnitt zur Preisgabe vertraulicher Informationen berechtigt ist).
Die vorstehende Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieser Vereinbarung hinaus für einen Zeitraum von weiteren fünf (5) Jahren. Die Pflichten des Kunden gemäß dieser Vereinbarung bezüglich vertraulicher Informationen, die nach geltendem Recht Betriebsgeheimnisse sind, bleiben jedoch nach dem Ende dieser Vereinbarung für unbegrenzte Zeit bestehen.
12. Laufzeit Und Kündigung
12.1 Laufzeit der Vereinbarung. Die Laufzeit des Abonnements der MES-Dienste durch den Kunden beginnt an dem in einer Bestellung dargelegten Anfangsdatum und setzt sich während der Abonnementlaufzeit oder bis zur Kündigung der Vereinbarung wie nachstehend angegeben fort.
12.2 Kündigung wegen wesentlicher Vertragsverletzungen. Jede Partei kann die vorliegende Vereinbarung kündigen, wenn (i) die jeweils andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt hat und nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung über besagte Verletzung Abhilfe schafft. Unbeschadet des Vorstehenden hat Lookout das Recht, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wesentlich gegen seine Pflichten gemäß Abschnitt 2.3 oder Abschnitt 4 verstoßen hat.
12.3 Kündigung aufgrund von Konkurs oder Insolvenz. Jede Partei kann die vorliegende Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen kündigen, wenn die andere Partei Gegenstand eines Insolvenzantrags oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern wird.
12.4 Auswirkungen der Kündigung. Wenn die vorliegende Vereinbarung und alle Bestellungen gekündigt wurden oder abgelaufen sind, gibt jede Partei innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der jeweils anderen Partei ihre vertraulichen Informationen zurück oder vernichtet diese, je nach Ermessen der anderen Partei, und übergibt dieser Partei die Bescheinigung einer Führungskraft über die Rückgabe bzw. Vernichtung. Jegliche noch nicht in Rechnung gestellten Beträge bleiben weiterhin fällig und zahlbar. Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund hat der Kunde keine weiteren Rechte auf die gemäß der Vereinbarung bereitgestellten MES-Dienste, unter der Bedingung dass Lookout dem Administrator des Kunden für dreißig (30) Tage nach dem Ablauf oder der Kündigung der Vereinbarung und vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Anfrage des Kunden einen beschränkten Zugriff auf den Dienst zum alleinigen Zweck des Abrufs der Kundendaten durch den Kunden gewährt. Nach dieser Frist von dreißig (30) Tagen hat der Kunde keine weiteren Zugriffsrechte auf den MES-Dienst und Lookout hat keine Verpflichtung, die Kundendaten zu pflegen. Für die folgenden Bestimmungen gilt, dass sie über das Ende dieser Vereinbarung hinaus gelten (vorbehaltlich aller Einschränkungen, die in dieser Vereinbarung dargelegt werden): Abschnitte 1, 2.3, 3, 5, 6, 9.1, 10, 12.1, 12.4, 13.4, 14, 15 und 18.
12.5 Aussetzung der MES-Dienste. Lookout kann jederzeit den Zugriff eines Endanwenders auf den MES-Dienst und die Verwendung des MES-Diensts durch einen Endanwender aussetzen und/oder jegliche Kundendaten entfernen oder deaktivieren, von denen Lookout in gutem Glauben annimmt, dass sie gegen die vorliegende Vereinbarung verstoßen. Lookout verpflichtet sich, den Kunden über eine solche Aussetzung oder Deaktivierung des Endanwenderzugriffs vor ihrer Umsetzung in Kenntnis zu setzen, außer wenn diese Aussetzung oder Deaktivierung erforderlich ist, um den Rechtsweg, Vorschriften oder Verordnungen einzuhalten oder unmittelbaren Schaden am MES-Dienst oder einem Dritten abzuwenden. In diesem Fall setzt Lookout den Kunden in dem gesetzlich zulässigen Umfang über eine solche bereits erfolgte Aussetzung oder Deaktivierung in Kenntnis, sobald es nach vernünftigem Ermessen möglich ist.
13. Zusicherungen Und Garantien
13.1 Gegenseitige Zusicherungen und Garantien. Jede Partei versichert und garantiert, dass sie über die Befugnis und Berechtigung zum Abschluss dieser Vereinbarung verfügt.
13.2 MES-Garantie von Lookout. Lookout garantiert, dass die MES-Dienste während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen die Leistungen gemäß der zugehörigen Dokumentation erbringen. Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die in diesem Abschnitt 13.2 dargelegte Garantie verletzt wurde, muss der Kunde Lookout innerhalb von höchstens dreißig (30) nach dem Datum, an dem angeblich die Garantie verletzt wurde, schriftlich davon in Kenntnis setzen. Im Fall einer Verletzung der oben genannten beschränkten Garantie wird Lookout (a) die vertragswidrigen MES-Dienste innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der schriftlichen Mitteilung des Kunden auf eigene Kosten von Lookout reparieren oder ersetzen, oder (b) wenn eine solche Reparatur oder ein solcher Ersatz nach alleiniger Auffassung von Lookout wirtschaftlich unzumutbar wäre, dem Partner die anwendbaren Gebühren ersetzen, und der Partner ist dann allein verantwortlich dafür, dem Kunden die anwendbaren Dienstgebühren zu erstatten. Mit Ausnahme von Servicegutschriften (wie in der Service-Level-Vereinbarung definiert) stellen die in diesem Abschnitt 13.2 genannten Rechtsbehelfe die einzigen Rechtsmittel des Kunden und die einzige Pflicht von Lookout im Hinblick auf die MES-Dienst dar, die die vorstehend genannte Garantie verletzt haben.
13.3 Zusicherungen des Kunden. Der Kunde erklärt und sichert zu, dass er über alle notwendigen Einwilligungen verfügt, um die Kundendaten bereitzustellen, zu erheben und zu nutzen, ohne gegen die vorliegende Vereinbarung, geltendes Recht oder Rechte Dritte zu verstoßen, einschließlich unter anderem solche Einwilligungen, die: (i) es dem Kunden und seinen Administratoren gestatten, die in dieser Vereinbarung beschriebenen oder über die MES-Dienste verfügbaren Aktivitäten auszuführen, und (ii) Lookout gestatten, die MES-Dienste bereitzustellen, darunter das Erfassen von Kundendaten. In dem für die Einhaltung des geltenden Rechts notwendigen Ausmaß informiert der Kunde die Endanwender vorab über den Anwendungsbereich der MES-Dienste, darunter die Tatsache, dass Lookout Kundendaten erfasst und der Kunde auf Kundendaten zugreifen kann.
13.4 Haftungsausschlüsse. MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE IN DIESEM ABSCHNITT 13 (ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN) DARGELEGT SIND, WERDEN ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER ODER DER FEHLERFREIHEIT DER MES-DIENSTE HIERMIT IN DEM NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANG VON LOOKOUT AUSGESCHLOSSEN. UNBESCHADET GEGENSÄTZLICHER BESTIMMUNGEN GARANTIERT LOOKOUT NICHT, DASS DIE MES-DIENSTE SÄMTLICHE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ODER EINES ENDANWENDERS ERFÜLLEN UND DASS DIE MES-DIENSTE VON LOOKOUT KEINEN EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN, DIE MIT DER NUTZUNG VON INTERNET, DIENSTEN VON DRITTEN, COMPUTERN UND ELEKTRONISCHER KOMMUNIKATION EINHERGEHEN. LOOKOUT HAFTET NICHT FÜR SOLCHE VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER SONSTIGE SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN UND/ODER STÖRUNGEN RESULTIEREN. DARÜBER HINAUS BEHÄLT SICH LOOKOUT DAS RECHT VOR, DIE MES-DIENSTE UND/ODER JEGLICHE ART VON MES-DIENSTEN MIT ODER OHNE ENTSPRECHENDE BENACHRICHTIGUNG UND OHNE STRAFE ZU ÄNDERN ODER ZU ERWEITERN.
14. Entschädigung
14.1 Durch den Kunden. Der Kunde entschädigt und verteidigt Lookout und hält Lookout und seine oder ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, leitenden Mitarbeiter, Direktoren, Anteilseigner, Auftragnehmer, Bevollmächtigten, Mitarbeiter und Vertreter (jeweils eine „zu entschädigende Partei von Lookout“) schadlos gegen sämtliche Forderungen, Schäden und Kosten (einschließlich Vergleichskosten und angemessener Rechtsanwaltskosten), die sich aus einem Anspruch („Anspruch“) bezüglich folgender Verhaltensweisen des Kunden ergeben: (i) Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß Abschnitt 4 (Richtlinien und Verantwortlichkeiten des Kunden) dieser Vereinbarung; (ii) ein Anspruch eines Dritten, der gegen eine zu entschädigende Partei von Lookout geltend gemacht oder vorgebracht wird, und der aus der Bereitstellung oder Erhebung von Kundendaten unter Verstoß gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritte erwächst; oder (iii) Handlungen, Unterlassungen oder fahrlässiges Verhalten, die bzw. das in Umständen resultieren bzw. resultiert, die durch einen Entschädigungsausschluss abgedeckt sind.
14.2 Durch Lookout. Lookout entschädigt und verteidigt den Kunden und hält ihn und seine oder ihre jeweiligen Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger, leitenden Mitarbeiter, Direktoren, Anteilseigner, Auftragnehmer, Bevollmächtigten, Mitarbeiter und Vertreter (jeweils eine „zu entschädigende Partei des Kunden“) schadlos gegen sämtliche Ansprüche Dritter, die dem Kunden oder einer zu entschädigenden Partei des Kunden rechtskräftig zuerkannt wurden, und die sich daraus ergeben, dass gegen den Kunden Rechtsansprüche für die Verletzung von Schutzrechten oder Verstöße gegen ein gültiges, von den USA, der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich erteiltes Patent, ein solches Urheberrecht oder eine solche Marke aufgrund der Nutzung der MES-Dienste durch den Kunden im Einklang mit den Bedingungen dieser Vereinbarung geltend gemacht werden. Wenn die MES-Dienste oder Teile davon nach Auffassung von Lookout Gegenstand einer Klage der Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum werden können, hat Lookout das Recht, nach seinem alleinigen Ermessen (i) auf Kosten von Lookout für den Kunden das Recht auf fortgesetzte Nutzung der MES-Dienste zu erlangen; (ii) einen Ersatz mit wesentlich vergleichbarer Funktionalität bereitzustellen, der besagte Rechte nicht verletzt; (iii) die MES-Dienste so abzuändern, dass diese die besagten Rechte nicht mehr verletzen; oder (iv) wenn keine der vorstehend genannten Optionen nach vernünftigem Ermessen möglich ist, diese Vereinbarung zu kündigen, und Lookout wird die an Lookout durch den Partner für Lizenzen bezahlten Dienstgebühren für Lizenzen, für die die MES-Dienste nicht erbracht wurden, zurückerstatten. Lookout unterliegt keiner Haftung oder Verpflichtung nach diesem Abschnitt in Bezug auf einen Anspruch, wenn dieser Anspruch insgesamt oder teilweise durch die folgenden Umstände verursacht wird (jeweils ein „Entschädigungsausschluss“): (1) Änderung der MES-Dienste durch eine andere Person als Lookout; Änderung durch Lookout auf ihr Verlangen; (2) wenn die MES-Dienste mit anderen Lookout-fremden Produkten oder Prozessen kombiniert werden, die von Lookout nicht genehmigt wurden; (3) wenn der Kunde die MES-Dienste nicht in Einklang mit der Dokumentation nutzt, oder bei unbefugter Nutzung der Dienste; (4) bei einer außer Kraft gesetzten Version der MES-Dienste, wenn die Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung einer aktuellen Version der MES-Dienste, die Lookout dem Kunden vor dem Datum der geltend gemachten Verletzung von Schutzrechten zur Verfügung gestellt hat, vermeidbar gewesen wäre; oder (5) wenn ein Softwarecode von einer Drittpartei in den MES-Diensten enthalten ist oder anderweitig dem Kunden bereitgestellt wird.
14.3 Entschädigungsverfahren. Die Entschädigung begehrende Partei setzt die jeweils andere Partei unverzüglich innerhalb von zwanzig (20) Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung über besagten Anspruch über diesen Sachverhalt in Kenntnis und kooperiert mit der anderen Partei bei der Verteidigung gegen den Anspruch. Die entschädigende Partei hat die uneingeschränkte Kontrolle und Befugnis über die Verteidigung, außer dass (i) für einen Vergleich, bei dem die Entschädigung begehrende Partei eine Haftung übernehmen müsste, die vorherige schriftliche Einwilligung erforderlich ist, welche nicht unbegründet zurückgehalten oder verzögert wird, und (ii) die jeweils andere Partei das Recht hat, sich der Verteidigung mit ihrer eigenen Rechtsberatung und auf ihre eigenen Kosten anzuschließen. BEI VERLETZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE DRITTER DURCH EINE PARTEI SIND DIE VORSTEHENDEN ENTSCHÄDIGUNGEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG DAS EINZIGE RECHTSMITTEL FÜR DIE JEWEILS ANDERE PARTEI.
15. Haftungsbeschränkung
IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN HÖCHSTUMFANG HAFTET KEINE DER PARTEIEN FÜR STRAFE EINSCHLIESSENDE, MITTELBARE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, EINNAHMEN ODER DATEN), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS VERTRAGSVERLETZUNG ODER RÜCKTRITT VOM VERTRAG, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, VERLETZUNG DER GARANTIE, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINEM ANDEREN KLAGEGRUND AUFGRUND ODER BEZÜGLICH DIESER VEREINBARUNG UND/ODER DEREN KÜNDIGUNG ODER NICHTVERLÄNGERUNG ENTSTEHEN.
MIT AUSNAHME VON BETRÄGEN, DIE DRITTPARTEIEN GEMÄSS ABSCHNITT 14 DIESER VEREINBARUNG (ENTSCHÄDIGUNG) ZUERKANNT WERDEN, IST DIE GESAMTE HAFTUNG VON LOOKOUT FÜR SCHÄDEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG IN JEDEM FALL AUF DIE SUMME DER GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE DER KUNDE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG INNERHALB DER ZWÖLF (12) MONATE UNMITTELBAR VOR GELTENDMACHUNG EINES SCHADENERSATZANSPRUCHES AN LOOKOUT (ODER DESSEN PARTNER) GEZAHLT HAT ODER DIE VOM KUNDEN ZAHLBAR IST, UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS DER GESAMTE HAFTUNGSUMFANG VON LOOKOUT FÜR SEINE VERLETZUNG VON ABSCHNITT 9.1 DIESER VEREINBARUNG (KUNDENDATENSICHERHEIT), DIE ZUR UNBEFUGTEN WEITERGABE VON KUNDENDATEN GEFÜHRT HAT, AUF DIE SUMME BESCHRÄNKT IST, DIE WÄHREND DEN UNMITTELBAR VORANGEGANGENEN VIERUNDZWANZIG (24) MONATEN VOM KUNDEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG FÜR DIE MES-DIENSTE ZAHLBAR WAR, AUS DENEN DER ANSPRUCH ENTSTANDEN IST.
16. Geltendes Recht
Die vorliegende Vereinbarung und alle Ansprüche und Klagegründe (ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Gesetz), die auf dieser Vereinbarung oder der Aushandlung, Ausführung oder Erfüllung dieser Vereinbarung gründen, daraus entstehen oder in Verbindung damit stehen (einschließlich aller Ansprüche oder Klagegründe, die auf einer Zusicherung oder Garantie gründen, daraus entstehen oder in Verbindung damit stehen, die in oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder als Anreiz zum Abschluss dieser Vereinbarung gemacht wurde) werden durch das interne Recht des Bundesstaates New York (USA) geregelt und gemäß diesem durchgesetzt, einschließlich seiner Verjährungsfristen und ungeachtet jeglicher „Entlehnungsgesetze“ (borrowing statutes), die zur Anwendung der Verjährungsfrist einer anderen Gerichtsbarkeit führen würden. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche, die sich aus oder bezüglich dieser Vereinbarung oder der MES-Dienste ergeben, sind die Federal oder State Courts von New York, und die Parteien stimmen ausdrücklich diesem Gerichtsstand und der persönlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu. Diese Vereinbarung wird nicht durch die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) geregelt und der Uniform Computer Information Transactions Act (UCITA) oder ähnliche nationale Gesetze oder Vorschriften gelten, soweit gesetzlich zulässig, nicht für diese Vereinbarung.
17. Einhaltung Der Ausfuhrbestimmungen, Korruptionsbekämpfung, Kommerzielle Software Und Regierungsanwender
17.1 Einhaltung der Ausfuhrbestimmungen. Die Ausfuhr, Wiederausfuhr und Übertragung (innerhalb des Landes) der MES-Dienste unterliegt möglicherweise vom Bureau of Industry and Security des Handelsministeriums der Vereinigten Staaten („BIS“) verwalteten Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S. Export Administration Regulations), vom Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums verwalteten Sanktionen oder anderen geltenden Ausfuhrbeschränkungen, Sanktionen oder Embargos. Die MES-Dienste dürfen nicht nach Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, in die ukrainischen Gebiete Luhansk, Donetsk oder Krim oder in andere mit einem Embargo der Vereinigten Staaten von Amerika belegte Länder ausgeführt, wiederausgeführt oder in andere Weise dort genutzt werden. Der Kunde darf die MES-Dienste nicht nutzen, wenn dies gegen Ausfuhrbeschränkungen oder ein Embargo der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen zuständigen Rechtsordnung verstoßen würde, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Ausfuhren oder Wiederausfuhren nach Russland oder Belarus wie in 15 C.F.R. Part 746 beschrieben. Ferner muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass die MES-Dienste nicht Personen bereitgestellt werden, die auf der „List auf Denied Persons“, der „Entity List“, der „Unverified List“ oder der „Military End User List“ des BIS oder der „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ des OFAC aufgeführt sind.
17.2 Korruptionsbekämpfung. Der Kunde bestätigt, dass er die Bestimmungen des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (das „FCPA“) und des britischen Bribery Act von 2010 („UKBA“) kennt und verstanden hat und verpflichtet sich zur Einhaltung ihrer Bedingungen sowie jeglicher lokal geltenden Vorschriften oder der diesbezüglichen Konzernrichtlinien und Verfahren von Lookout. Der Kunde versteht weiterhin die Bestimmungen in Bezug auf die im FCPA und UKBA verhängten Verbote hinsichtlich der direkten oder indirekten Leistung von Zahlungen oder Übergabe von Wertgegenständen, einschließlich unter anderem Zahlungen, Geschenke, Reisen, Unterhaltung und Speisen, an Amtsträger einer ausländischen Regierung oder politischen Partei zum Zwecke der Einflussnahme auf eine Handlung oder eine Entscheidung im Rahmen ihrer amtlichen Funktion oder die Verleitung von Amtsträgern zur Nutzung des Einflusses ihrer Partei bei dieser Regierung, um Geschäfte im Zusammenhang mit den MES-Diensten zu erhalten oder fortzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, das FCPA oder UKBA nicht zu verletzen oder andere wissentlich eine Verletzung begehen zu lassen, und er verpflichtet sich außerdem, dass keine von ihm geleistete Zahlung eine Bestechung, eine einflussnehmende Zahlung, Schmiergeld, Rabatt oder eine sonstige Zahlung darstellt, die gegen das FCPA, das UKBA oder ein anderes geltendes Gesetz zur Bekämpfung von Korruption oder Bestechung verstößt.
17.3 Kommerzielle Software. Die Software und die zugehörige Dokumentation werden gemäß DFAR Abschnitt 227.7202 bzw. FAR Abschnitt 12.212, soweit zutreffend, als „kommerzielle Artikel“, „kommerzielle Computer-Software“ bzw. „kommerzielle Computer-Software-Dokumentation“ betrachtet. Jegliche Verwendung, Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe, Vorführung, Anzeige oder Bekanntgabe der Software und Dokumentation durch die US-Regierung unterliegt ausschließlich den Bedingungen dieser Vereinbarung und ist mit Ausnahme des in dem durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung ausdrücklich zulässigen Umfangs verboten. Die Entwicklung der Software erfolgte ausschließlich auf private Kosten.
17.4 Regierungsanwender. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung macht aus Lookout einen Auftragnehmer der öffentlichen Hand. Wenn der Kunde Regierungsanwender ist oder anderweitig im Auftrag der öffentlichen Hand auf den MES-Dienst zugreift oder ihn nutzt, gilt für den Kunden der Lizenzvereinbarungszusatz für Regierungsanwender, der hier zu finden ist: https://www.lookout.com/legal/enterprise-license-agreement-government.
18. Allgemeine Bestimmungen
18.1 Ganze Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit jeder Bestellung die gesamte Vereinbarung zwischen Lookout und dem Kunden bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung dar. Sie setzt sämtliche früheren und gleichzeitig bestehenden Angebote, Erklärungen und Vereinbarungen außer Kraft. Die Parteien vertrauen nicht und haben nicht vertraut auf Zusicherungen und Garantien jeglicher Art bezüglich des Gegenstands dieser Vereinbarung, ob ausdrücklich oder stillschweigend, außer den in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen und Garantien.
18.2 Mitteilungen. Außer wie in Abschnitt 18.3 dargelegt, müssen gemäß dieser Vereinbarung erforderliche oder zulässige Mitteilungen schriftlich erfolgen und auf folgende Weise zugestellt werden: (i) persönlich oder per Kurier; oder (ii) durch einen renommierten privaten in- oder ausländischen Kurierdienst mit etablierter Nachverfolgungsmöglichkeit (z. B. DHL, FedEx oder UPS), Porto im Voraus bezahlt und adressiert an den Kunden unter der bei Lookout hinterlegten Postanschrift oder einer anderen Adresse, die eine Partei durch zuvor bestätigte schriftliche Mitteilung angegeben hat. Mitteilungen gelten als am Datum der Zustellung eingegangen. Alle Mitteilungen an Lookout sind an die folgende Anschrift zu senden: Lookout, Inc. 60 State Street, Suite 1910, Boston, MA 02109, Attention: CFO; mit Kopie an: Legal Department. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden Mitteilungen an den Kunden an die bei Lookout hinterlegte Anschrift gesendet. Wenn der Kunde seine Anschrift oder E-Mail-Adresse ändert, muss der Kunde Lookout mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum des Wirksamwerdens dieser Änderung darüber informieren.
18.3 Änderung der Bestimmungen. Lookout kann diese Vereinbarung gelegentlich überarbeiten. Die neueste Version wird jeweils auf der Website von Lookout (https://www.lookout.com/legal) veröffentlicht. Ist eine Überarbeitung nach alleinigem Ermessen von Lookout wesentlich, informiert Lookout den Kunden über die Verwaltungskonsole mit dem Betreff „NOTICE – AGREEMENT MODIFICATION“ (MITTEILUNG – ÄNDERUNG DER VEREINBARUNG) oder ansonsten mit einer Mitteilung an die bei Lookout hinterlegte Anschrift des Kunden. Andere Überarbeitungen können auf der Website von Lookout (https://www.lookout.com/legal) veröffentlicht werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Veröffentlichungen regelmäßig zu überprüfen. Durch den fortgesetzten Zugriff auf die MES-Dienste oder die fortgesetzte Nutzung der MES-Dienste nach dem Inkrafttreten der Überarbeitungen erkennt der Kunde die überarbeitete Vereinbarung als rechtsverbindlich an. Enthält die geänderte Vereinbarung Änderungen, die die Rechte oder Pflichten des Kunden wesentlich beeinträchtigen und möchte der Kunde die Nutzung der MES-Dienste zu den Bedingungen der geänderten Vereinbarung nicht fortsetzen, so hat der Kunde das Recht, die MES-Dienste mit dreißig (30) Tagen Frist ab Verfügbarkeit der geänderten Vereinbarung schriftlich gegenüber Lookout zu kündigen. Anderenfalls wird jeder Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung sowie jede Ergänzung oder Änderung einer Bestimmung dieser Vereinbarung und jede Abweichung von oder Hinzufügung zu den Bedingungen dieser Vereinbarung in einem Auftrag oder einer anderweitigen schriftlichen Mitteilung erst wirksam, wenn diese zwischen den Parteien der Vereinbarung schriftlich vereinbart wurden.
18.4 Salvatorische Klausel. Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird diese Bestimmung im gesetzlich zulässigen Höchstumfang durchgesetzt, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig.
18.5 Beziehung zwischen den Parteien. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet keinerlei Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien. Außer im spezifisch hierin angegebenen Umfang ist keine Partei befugt, eine ausdrückliche oder stillschweigende Verpflichtung im Namen der jeweils anderen Partei einzugehen oder eine Kontrolle über die Geschäftsmethoden der jeweils anderen Partei auszuüben.
18.6 Abtretung. Der Kunde darf keine Teile dieser Vereinbarung ohne schriftliche Einwilligung von Lookout abtreten oder übertragen. Lookout darf diese Vereinbarung nicht ohne Mitteilung an den Kunden abtreten, außer an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung des Konzerns oder dem Verkauf sämtlicher oder sämtlicher wesentlichen Aktiva, auf die sich diese Vereinbarung bezieht. Jeglicher anderweitige Versuch der Übertragung oder Abtretung ist nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung rechtsverbindlich für die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
18.7 Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für eine Verletzung oder eine verzögerte Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung (mit Ausnahme der Zahlungspflichten), wenn die Verletzung oder Verzögerung durch Brand, Hochwasser, Erdbeben, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Terrorismus, Pandemien oder damit verbundene behördliche Verfügungen, Telekommunikationsausfälle oder -unterbrechungen, Engpässe bei verfügbarer Kapazität oder Lieferungen oder jedem anderen Ereignis verursacht wird, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegt.
18.8 Verzicht und kumulative Rechtsmittel. Übt eine Partei ein Recht gemäß dieser Vereinbarung nicht oder verzögert aus, so stellt dies keinen Verzicht auf besagtes Recht dar. Der Verzicht auf eine Bestimmung oder auf die Erfüllung einer Bestimmung gemäß dieser Vereinbarung darf nicht als Verzicht auf eine andere Bestimmung oder auf die Erfüllung einer anderen Bestimmung ausgelegt werden. Diese Vereinbarung wird nicht durch regelmäßige Verhaltensweisen oder Handelsbräuche ergänzt oder geändert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, gelten die in dieser Vereinbarung aufgeführten Rechtsmittel zusätzlich zu anderen Rechtsmitteln, die einer Partei laut Gesetz oder Billigkeitsrecht zustehen, und sind kein Ersatz für diese.
18.9 Drittbegünstigte. Sofern nicht ausdrücklich hierin erwähnt, gibt es für diese Vereinbarung keine Drittbegünstigten.
18.10 Überschriften; Sprache. Alle in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinerlei Auswirkung auf die Auslegung der Vereinbarung. Die Version der Vereinbarung in englischer Sprache hat Vorrang. Diese Vereinbarung und jegliche zugehörigen Dokumente sind in Englisch verfasst und unterzeichnet.